Ergotherapie bzw. Logopädie
sind Heilmittel und müssen von Ihrem Arzt
(Haus- oder Facharzt) verordnet werden.
Sie sind wie alle Heilmittel zuzahlungspflichtig,
wenn Sie nicht bereits davon befreit sind.
Die Behandlung findet in unserer Praxis
oder bei Ihnen Zuhause statt.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über eine ergotherapeutische bzw. logopädische Behandlung und lassen Sie sich die entsprechenden Verordnungen ausstellen.
Anschließend vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Wir besprechen gemeinsam die Behandlung und den weiteren Verlauf.
Haben Sie Fragen, z.B. zu Verordnung oder Zuzahlung?
Senden Sie uns gerne eine E-Mail
oder verwenden Sie das Kontaktformular.
Seit Januar 2021 gibt es nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel: das neue Formular 13.
Dieses löst die alten Formulare
13 bisher fürErgotherapie,
14 bisher für Logopädie
und 18 bisher für Physiotherapie ab.
|
|
|